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Bestattungsvorsorge

Es gibt viele Gründe die letzten persönlichen Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Die einen möchten sicher gehen, dass ihre Bestattungswünsche in jeder Hinsicht umgesetzt werden. Andere wiederum haben Angehörige und Freunde, die weit entfernt leben und so nicht schnell handeln können. Manchmal ist es auch einfach der Wunsch seinen Hinterbliebenen diese Entscheidungen im Vorfeld abzunehmen. Wir beraten Sie in dieser Frage gern in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch.

Was ist das?

Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist eine Erklärung einer Person, die eine bestimmte Rechtsfolge bezwecken soll, z.B. ob der eigene Körper nach dem Versterben eingeäschert werden soll oder nicht. Die Willenserklärung sollte schriftlich niedergelegt werden und setzt voraus, dass der Verfasser, sich dieser Rechtsfolge bewusst ist und der Wille hierzu frei erklärt wurde.

Patientenverfügung

Seit dem 01. September 2009 wird eine Patientenverfügung gemäß §1901a des BGB wie folgt definiert: Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit, ob er bestimmte, zum Zeitpunkt der Feststellung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchung seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Durch das Verfassen einer Patientenverfügung haben sie also die Möglichkeit ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung bzw. Nichtbehandlung im Fall einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, festzulegen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

Nähere Informationen auch über die Rechtsgrundlage und Rechtssicherheit einer Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) sind bei den zuständigen Ärztekammern oder bei Notaren zu erfragen.

Vorsorgevollmacht

Im Rahmen einer Betreuungsverfügung benennen sie eine Person des eigenen Vertrauens, welche für den Fall, dass sie einer Betreuung bedürfen, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Auch hier bestimmen sie eine Person ihres Vertrauens, die im Gegensatz zur Betreuungsverfügung nicht erst vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit unmittelbar mit allen Vollmachten ausgestattet ist und in ihrem Interesse handeln kann.

Sowohl eine Betreuungsverfügung, als auch eine Vorsorgevollmacht müssen nicht von einem Notar beglaubigt werden. Um Anfechtbarkeiten zu vermeiden und die Geschäftsfähigkeit der eigenen Person zum Zeitpunkt der Dokumenterstellung festzustellen, empfiehlt es sich jedoch, ein solches Schriftstück von einem Notar aufsetzen und verwalten zu lassen.

Sterbeversicherung

Für den Abschluss einer Sterbeversicherung gibt es in der Regel zwei Gründe: Erst einmal haben sie die Möglichkeit durch die gewählten Sterbeversicherung Art und Ablauf der eigenen Beisetzung wesentlich zu beeinflussen. Außerdem ist der finanzielle Aspekt zur Ausrichtung der Beerdigung abgesichert und die Hinterbliebenen brauchen sich darum nicht zu kümmern. Sprechen Sie uns an.

Bestattungstreuhand

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (DBT) ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. sowie des Kuratoriums Deutscher Bestattungskultur e.V.. Aufgabe der DBT ist die Sicherung der von Kunden hinterlegten Gelder zur Verwendung ihrer Bestattung und sämtlicher damit verbunden Folgekosten, wie Grabpflege, Friedhofsgebühr etc.. Sie unterliegt den Richtlinien des deutschen Aktienrechts und ist allein ihren Kunden verpflichtet. Die monetäre Treuhandeinlage der Kunden wird außerdem abgesichert durch eine Ausfallbürgschaft einer bekannten deutschen Sparkasse.

Wir beraten Sie gerne und erstellen ein auf Ihren Bedürfnissen abgestimmtes Vorsorgekonzept. Sprechen Sie uns an.

Informationsvideo des Bundesverbandes deutscher Bestatter

Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie eigene Vorstellungen festlegen und finanziell absichern, sodass Angehörige im Trauerfall entlastet werden.

Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
www.bestatter.de

Online Vorsorgeformular

Wichtige Entscheidungen getroffen und Dinge geregelt zu haben, gibt uns ein gutes Gefühl und beruhigt. Die eigene Bestattung im Detail zu planen oder nur einige wenige Eckpunkte festzulegen, entlastet die Angehörigen oder sorgt dafür, dass die letzten wichtigen Entscheidungen, Sie persönlich betreffend, nicht von fremden und Ihnen unbekannten Menschen getroffen werden. Es bleibt Ihnen alleine überlassen, in welchem Umfang Sie Ihre Wünsche dokumentieren und was Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen wollen. Sie wählen nur die Art der Bestattung, Sie suchen zusätzlich die Urne oder den Sarg aus.

Sie können auch ins Detail gehen und die Trauerfeier mit Liedauswahl und Texten planen, den Trauerdruck gestalten und eine Liste der Trauergäste erstellen. Unser Online-Formular gibt Ihnen unkompliziert die Möglichkeit, Ihre Wünsche in Worte zu fassen. Ausgedruckt können Sie es einfach zu Ihren Unterlagen nehmen, alternativ senden Sie es einfach an unser Bestattungshaus. Sehr gerne kontaktieren wir Sie dann für ein persönliches Beratungsgespräch und unterstützen Sie bestmöglich bei Ihrer Bestattungsvorsorge.

 

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